Importeur
Die Europäische Gemeinschaft hat festgelegt, dass der Importeur die natürliche oder juristische Person ist, die ein aus einem Drittland stammendes Produkt auf dem Gemeinschaftsmarkt in Verkehr bringt.
Der Importeur muss überprüfen, ob das von ihm eingeführte Produkt:
• über ein CE-Konformitätszertifikat verfügt;
• das CE-Zeichen sichtbar, lesbar und dauerhaft trägt;
• hat die Dokumentation für die Rückverfolgbarkeit;
• alle spezifischen Warnungen erfüllen.
Wenn der Importeur Grund zu der Annahme hat, dass das Produkt nicht konform ist, darf er es nicht auf den Markt bringen, bis es konform ist.
Der Importeur muss sicherstellen, dass während des Zeitraums, in dem das Produkt seiner Verantwortung unterliegt, es nicht in einer Weise verändert wird, die seine Konformität gefährden könnte.
Der Importeur ist verpflichtet, sich auszuweisen und seine Daten - Name, Adresse, eingetragener Handelsname oder eingetragenes Warenzeichen - auf dem Gegenstand oder, wo dies nicht möglich ist, in einem Begleitdokument oder auf der Verpackung des Produkts selbst anzugeben.
Schließlich hat der Importeur ebenso wie der Hersteller die Pflicht, die technische Dokumentation 10 Jahre ab dem Inverkehrbringen des Produkts aufzubewahren und den Hersteller und die Aufsichtsbehörden zu informieren, wenn Risikofaktoren die Konformität beeinträchtigen könnten des Produkts.
Dies ist die natürliche oder juristische Person - anders als der Hersteller und der Importeur - die ein Produkt auf dem Markt vertreibt.
Zu seinen Pflichten können wir gehören, wie im Fall des Importeurs die Konformität der Produkte mit den Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft sicherzustellen, in Bezug auf das Vorhandensein des CE-Zeichens, Angaben zur Rückverfolgbarkeit und Warnhinweise, die Gewährleistung von Wissen der zugehörigen technischen Dokumentation zum Produkt.
Der Händler ist auch verpflichtet sicherzustellen, dass das Produkt während der Zeit, in der es in seiner Verantwortung steht, keinen Risiken ausgesetzt ist, die seine Konformität beeinträchtigen könnten.
Schließlich ist es notwendig, dass der Händler weiß, wie er nicht konforme Produkte erkennt, und dass er sein Bestes tut, um Unstimmigkeiten zu melden.
Ein wichtiger Fall, der hervorgehoben werden muss, ist der eines Importeurs oder Händlers, der ein Produkt vermarktet, indem er ihm seinen eigenen Namen oder seine eigene Marke hinzufügt. In diesem Fall werden die betreffenden Personen von der Gesetzgebung tatsächlich als Hersteller angesehen und müssen alle Verpflichtungen in Bezug auf ihre Figur erfüllen.